Interessengebiete

Weitere Tätigkeitsgebiete sind:

 

Strafrecht

Hierzu gehören die Übernahme der Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Strafgerichten, in Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft oder die Vertretung der Interessen als Geschädigter oder Zeuge einer Straftat.

Ein immer wieder notwendiger Hinweis: In Strafsachen sollte eine Stellungnahme ("Einlassung") zu erhobenen Vorwürfen nicht ohne vorherige Rücksprache mit und vor allem erst nach durchgeführter Akteneinsicht durch einen Verteidiger erfolgen. Der Grundsatz gilt noch immer: Sie müssen sich weder gegenüber Polizei noch Staatsanwaltschaft zu Vorwürfen (in der Sache) äußern, lediglich Angaben zu Ihrer Person machen. Auch einer Vorladung als Beschuldigter (oder Zeuge) einer Straftat bei der Polizei muss nicht Folge geleistet werden. Nur, soweit eine Vorladung der Staatsanwaltschaft vorliegt, ist "Erscheinen Pflicht", die nicht ohne Verteidiger erfolgen sollte. 

 

Erbrecht

Neben der Erbenermittlung (s. Service) berate ich sie in erbrechtlichen Angelegenheiten, wie der Erstellung eines sachgerechten Testaments, der Prüfung und Geltendmachung von Erb- und Erbersatzansprüchen (Pflichtteilsansprüche u.ä). Entgegen landläufiger Annahme ist die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Vermächtnisse u.a.) nicht allein Domäne der Notare. Soweit die notarielle Beurkundung eines solchen letzten Willens geboten oder gar erforderlich sein sollte, vermittle ich gern einen Notar im hiesigen Einzugsbereich.

 

Auch in weiteren Rechtsgebieten erfolgt natürlich eine fachgerechte Beratung und Vertretung. Ob und wie "Ihrem Problem" beizukommen ist, kann bereits im ersten Beratungsgespräch herausgefunden werden. Bitte vereinbaren Sie dazu mit mir einen Besprechungstermin unter der angegebenen Telefonnummer.